ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

der Alno-Tex GmbH
– ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB –

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der

Alno-Tex GmbH
Oststraße 28
22844 Norderstedt
Deutschland
Amtsgericht Kiel: HRB 16122 KI
USt-ID: DE296481569
Geschäftsführer: Alexander Nowatzki

(im Folgenden „Alno-Tex“)

und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, sofern Alno-Tex deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Ein Schweigen auf deren Übersendung stellt keine Zustimmung dar.

(3) Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Alno-Tex erbringt Leistungen in den Bereichen Textilproduktion, Merchandising, Design- und Grafikentwicklung, Fulfillment, Logistik sowie der Erstellung und Bereitstellung digitaler Inhalte.

(2) Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(3) Kreative Leistungen (z. B. Designentwicklung, Grafik, Entwürfe) bleiben – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – im Eigentum von Alno-Tex. Nutzungsrechte werden lediglich in dem zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang übertragen.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von Alno-Tex sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Preisbindung eines Angebots beträgt – sofern nicht anders angegeben – 6 Wochen.

(2) Ein Vertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Auftragsbestätigung von Alno-Tex zustande.

(3) Aufträge können nur in Textform (E-Mail) erteilt werden. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

4. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Zulässige Zahlungsweisen:

  • Vorkasse
  • Rechnung
  • vereinbarte Teilzahlungsmodelle

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen netto zur Zahlung fällig.

(4) Bei Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung in Höhe von 30–50 % des Auftragswertes mit Erteilung der Produktionsfreigabe geschuldet.

(5) Alno-Tex ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie sämtliche erforderlichen Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

(6) Es gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum von Alno-Tex.

5. Lieferung und Gefahrübergang

(1) Der Versand erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – nach Wahl von Alno-Tex über DHL, UPS, GLS oder andere geeignete Dienstleister.

(2) Der Kunde trägt die Versand- und Verpackungskosten.

(3) Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund von Lieferengpässen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen verlängern die Lieferzeit angemessen.

(4) Der Gefahrübergang erfolgt ab Übergabe der Ware an den Transporteur, unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt (§ 447 BGB). Dies gilt auch für Teillieferungen.

(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.

(6) Bei Lieferverzug ist der Kunde verpflichtet, Alno-Tex eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf ist ein Rücktritt möglich.

6. Muster und produktionsbedingte Abweichungen

(1) Muster werden projektabhängig bereitgestellt. Musterstücke sind unverbindlich und dienen lediglich der Anschauung.

(2) Produktionsbedingte Abweichungen gelten als vertragsgemäß, insbesondere:

  • Farbabweichungen bis ±10 %
  • Grammaturtoleranzen bis ±5 %
  • Druck- und Stickpositionsabweichungen ±1–2 cm
  • Stickmaßabweichungen ±5 %
  • materialbedingte Toleranzen im üblichen Branchenmaß

7. Individualanfertigungen

(1) Auftragsbezogene Sonderanfertigungen, personalisierte Ware sowie kundenspezifische Produktionen sind von Stornierung, Rücktritt und Rückgabe ausgeschlossen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche von ihm bereitgestellten Daten (Logos, Marken, Bildmaterial, Schriften usw.) auf Rechteinhaberschaft und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Alno-Tex nimmt ausschließlich eine technische Prüfung vor.

(3) Der Kunde stellt Alno-Tex von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung geistiger Eigentumsrechte resultieren.

8. Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind gemäß § 377 HGB innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt schriftlich zu rügen.

(2) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erfolgt nach Wahl von Alno-Tex Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche richten sich nach Abschnitt 9.

(4) Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind insbesondere:

  • Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung
  • Abnutzung
  • Nichtbeachtung von Pflegehinweisen
  • Verarbeitungsfehler aufgrund fehlerhafter Kundendaten

9. Haftung

(1) Alno-Tex haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Alno-Tex nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, mittelbare oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Entwürfe, Skizzen, grafischen Leistungen und digitalen Inhalte von Alno-Tex sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Nutzungsrechte werden nur in dem Umfang übertragen, der zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zwingend erforderlich ist, sofern keine weitergehende schriftliche Vereinbarung besteht.

(3) Alno-Tex ist berechtigt, produzierte Werke als Referenz (Website, Social Media, Präsentationen, Messen) zu zeigen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

11. Datenschutz

Es gilt die unter www.alno-tex.de abrufbare Datenschutzerklärung.
Alno-Tex ist berechtigt, Kundendaten im Rahmen der Vertragsabwicklung an Produktions-, Logistik- und Fulfillmentpartner weiterzugeben.

12. Vorfinanzierung, Einlagerung und Abrufaufträge

(1) Vorfinanzierungen und Abruflagerungen werden ausschließlich individuell und schriftlich vereinbart.

(2) Vorfinanzierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Alno-Tex.

(3) Kostenfreie Lagerung erfolgt maximal 3 Monate; anschließend fallen Lagerkosten in Höhe von 5–15 € pro Karton/Monat oder eine vereinbarte Pauschale an.

(4) Die maximale Lagerdauer beträgt 6–12 Monate. Nach deren Ablauf erfolgt automatische Fakturierung und Lieferung. Nicht abgenommene Ware kann nach Fristsetzung kostenpflichtig entsorgt werden.

(5) Abrufe haben in Textform zu erfolgen. Lieferzeit: 3–7 Werktage.

(6) Bei offenen Forderungen kann Alno-Tex Abrufe zurückhalten.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist Kiel. Alno-Tex ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.

14. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

(3) Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.